Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

  1.     Vertragsgegenstand

muerznet betreibt technische Einrichtungen die Datenübertragungen im KabelTV-Netz und eine Anbindung ans Internet ermöglichen. muerznet stellt diese Einrichtungen sowie die erforderlichen Dienstleistungen den Kunden zur Realisierung von Internetapplikationen und sonstigen Datendiensten zur Verfügung.

  2.     Produktumfang

Die Produkt- und Leistungsbeschreibung ist aus der jeweils gültigen Preisliste ersichtlich. Die Preisliste bildet einen integrierenden Bestandteil des Anschlussvertrages. Änderungen des Produktumfanges oder der Preise werden dem Kunden schriftlich oder über Internet mitgeteilt. Sie erlangen unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Ende eines jeden Kalendermonats als Änderungskündigung auch für bestehende Anschlussverträge Gültigkeit. Der Kunde kann innerhalb dieser Frist bis zum Wirksamwerden der Änderung des Produktes oder Preises schriftlich widersprechen. In diesem Fall endet der Vertrag mit dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung des Produktumfanges oder Preises.

  

  3.        Pflichten von muerznet

muerznet ist verpflichtet angemessene technische Einrichtungen herzustellen und vorzuhalten und diese während der Vertragsdauer den Kunden zu Verfügung zu stellen. Soweit es muerznet wirtschaftlich zuzumuten ist, sind entsprechende Vorkehrungen zu treffen um einen weitgehend unterbrechungsfreien Betrieb zu gewährleisten. Betriebsunterbrechungen infolge Wartungs- und Reparaturarbeiten sind möglichst kurz zu halten. Bei einem Ausfall der öffentlichen Stromversorgung sowie bei einem Ausfall der vorgelagerten Infrastruktur ruhen die Verpflichtungen zur Aufrechterhaltung des Betriebes der technischen Einrichtungen.

 

  4.     Preise und Zahlung

Die Preise für die Leistungen von muerznet ergeben sich aus der, dem Anschlussvertrag beiliegenden, Preisliste. Die Verrechnung erfolgt, zeitanteilig, vom Tag der Freischaltung des Internetzuganges. muerznet behält sich Preisänderungen vor, wobei die Preiskalkulation für den Zeitpunkt der Bestellung gilt und sich deren Grundlagen bei längerfristigen Bestellungen verändern können. Soferne nicht anders vereinbart, sind Zahlungen für Dienstleistungen sowie für die Lieferung von Software oder Geräten prompt bei Rechnungserhalt, ohne Abzug, fällig. Bei Zahlungsverzug ist muerznet berechtigt, sämtliche daraus entstehenden Spesen (wozu etwa bei Annahmeverweigerung auch die Nachnahmekosten zählen) und Kosten, insbesondere für Mahnung, Inkasso und außergerichtliche Anwaltskosten, sowie bankübliche Verzugszinsen zusätzlich zu verrechnen. Darüberhinaus ist muerznet bei Zahlungsverzug berechtigt, Leistungen aus Dienstleistungsverträgen bis zur vollständigen Bezahlung auszusetzen. Dadurch wird der Kunde jedoch nicht seiner Zahlungsverpflichtung enthoben, weder für die ursprünglichen Rückstände, noch für die im Zeitraum der Aussetzung auflaufenden Beträge. Die Einbehaltung von Zahlungen aufgrund behaupteter, aber von muerznet nicht anerkannter Mängel ist ausgeschlossen. Zahlungen werden grundsätzlich zuerst auf entstandene Spesen und Kosten, dann auf Zinsen und erst zuletzt auf das rückständige Kapital angerechnet. Im Fall von Lieferungen bleibt die gelieferte Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Preises und allfälliger, damit zusammenhängender Nebenspesen, welcher Art immer, im Eigentum von muerznet.

 

  5.  Vertragsbeginn und Vertragsdauer

Vertragsbeginn ist das Datum der Freischaltung des Internetzuganges. Die Mindestvertrags-dauer beträgt 12 Monate. Das Vertragsverhältnis verlängert sich automatisch um weitere 6 Monate, sofern vom Kunden oder von muerznet nicht 1 Monat vor Vertragsablauf schriftlich gekündigt wird.

Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses, gleich aus welchem Grunde immer, ist muerznet berechtigt, aber nicht verpflichtet, sämtliche vom Kunden eingegebenen Daten, soweit sie in Ihren Rechnern gespeichert sind, ohne vorherige Ankündigung zu löschen. 

muerznet kann den Vertrag jederzeit schriftlich ohne Einhaltung einer Frist oder eines Termines aus wichtigen Gründen auflösen. Wichtige Gründe liegen insbesondere vor, wenn

  • der Kunde seine vertraglichen Pflichten nachhaltig verletzt;

 

  • der Kunde einen, im Verhältnis zu vergleichbaren Kunden, überproportionalen Datentransfer aufweist (dies gilt insbesonders wenn durch das überproportionale Datenaufkommen die Leistung des Datennetzes und damit die den gesamten Kunden zur Verfügung stehende Bandbreite beeinträchtigt wird) – fair use;

 

  • der Kunde wiederholt gegen die allgemein akzeptierten Standards der Netzbenutzung verstößt, sowie ungebetenes Werben, aggressives Direct-Mailing, die Benutzung des Netzes und der Dienste zur Übertragung von Drohungen, Obszönitäten, Belästigungen und zur Schädigung anderer Teilnehmer;

 

  • die zur Verfügung gestellten Einrichtungen durch höhere Gewalt oder Eingriffe Dritter (zB. Behörden, Hauseigentümer,...) ganz oder teilweise stillgelegt oder entfernt werden müssen ;

 

Bei Beendigung des Vertrags sind die im Eigentum von muerznet stehenden Geräte (Kabelmodem) vom Kunden an muerznet zurückzugeben. muerznet ist berechtigt, bei Weigerung des Kunden, nach Beendigung des Vertrags die Geräte zurückzugeben, die Wohnung oder die sonstigen Räumlichkeiten des Kunden zu betreten und der Kunde ist verpflichtet, den Zugang zu ermöglichen, damit muerznet die im Eigentum von muerznet stehenden Geräte entfernen kann.

  6.  Hardware, Software und PC-Installationen

Die Installation von Hard- und Software erfolgt durch den Kunden selbst. Auf Wunsch des Kunden wird muerznet selbst oder durch Dritte diese Installation und/oder Wartung zu den jeweils in der gültigen Preisliste angegebenen Preisen durchführen. muerznet übernimmt keine Verantwortung dafür, dass die von Ihr gelieferte Software auf dem beim Kunden vorhandenen System ablauffähig ist, und allen funktionalen Anforderungen des Kunden entspricht. Ebenso übernimmt muerznet keine Verantwortung dafür, dass die von Ihr gelieferte Hardware mit den beim Kunden vorhandenen Komponenten fehlerfrei zusammenarbeitet. Insbesonders übernimmt muerznet keine Haftung für eventuelle Datenverluste oder sonstige Schäden die aus der Installation resultieren, sofern diese nicht durch grobe Fahrlässigkeit von muerznet oder eines, von muerznet beauftragten, Dritten, verursacht wurden.

 

  7.  Haftungsbeschränkung

muerznet haftet für die Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten. Der Kunde nimmt jedoch zur Kenntnis, dass eine ständige Verfügbarkeit nicht gewährleistet werden kann. Besonders Maschinenausfall, Überlastung der Datenleitungen, Störungen in der vorgelagerten Infrastruktur und Erreichen der Kapazitätsgrenze können zu Nutzungseinschränkungen führen. Die Speicherung der Kundendaten erfolgt mit Mitteln der elektronischen Datenverarbeitung. Datenverluste können durch Schreib- und Lesefehler sowie zufälliges Versagen der Einrichtung auftreten.

muerznet haftet in keiner Weise, weder was den Inhalt noch was die Qualität betrifft, für vom Internet empfangene, bzw. ins Internet gesendete Daten. Weiters ist muerznet auch für, beim Kunden entstandenen Schaden, der durch Programme oder Sonstiges (z.Bsp: Viren, Hackerangriffe) die aus dem Internet geladen wurden. muerznet haftet auch nicht für entgangenen Gewinn, Betriebsausfall und Unternehmerschäden. Der Kunde verzichtet auf jegliche Inanspruchnahme aus diesen Rechtsgründen, muerznet nimmt diesen Verzicht soweit gesetzlich zulässig ausdrücklich an.

  8.  Datenschutz und Datensicherheit

Persönliche Daten, insbesondere Vor- und Familiennamen, Titel, Firma, Adresse, Telefon- und Faxnummer und E-Mail-Adressen der Kunden, werden zum Zwecke der Durchführung dieses Vertrages und zur Verrechnung ermittelt und verarbeitet. Muerznet behält sich vor ein öffentliches Teilnehmerverzeichnis zu erstellen. Der Kunde gibt hiermit seine ausdrückliche Zustimmung zur Herausgabe dieser öffentlichen Teilnehmerliste durch muerznet. muerznet ergreift wirtschaftlich und technisch zumutbare Maßnamen zum Schutz dieser Daten vor unberechtigtem Zugriff. Sollte es dennoch einem Dritten gelingen sich widerrechtlich Zugriff zu diesen Daten zu verschaffen, so ist muerznet für den daraus entstandenen Schaden nicht haftbar, sofern nicht grobe Fahrlässigkeit durch muerznet vorliegt. Nach Beendigung des Vertrages werden diese Daten von muerznet gelöscht sofern sie nicht mehr für Verechnungszwecke oder sonstige Verpflichtungen benötigt werden.

muerznet behält sich vor, Kunden, bei denen der begründete Verdacht besteht, daß von Ihrem Anschluss Aktivitäten ausgehen, die entweder sicherheits- oder betriebsgefährdend für muerznet- oder andere Rechner sind, unverzüglich und ohne Vorwarnung vom Netz zu trennen. Die Kosten der Erkennung und Verfolgung dieser Aktivitäten, der Unterbrechung der Verbindung und jeglicher Reparaturen werden an den verursachenden Kunden verrechnet.

Die Sicherung seiner eigenen Daten ist vom Kunden selbst durchzuführen. Um diesen Schutz zu gewährleisten, ist der Kunde verpflichtet, die persönlichen Paßwörter geheimzuhalten. Der Kunde haftet für alle Schäden, die aus der Verletzung dieser Pflicht entstehen. Die im Internet zur Verfügung gestellten Programme und Daten können fatale Fehler enthalten. Es sind Fälle mit verbotenem Inhalt und Programme, deren Zweck es ist, den Nutzer zu schädigen (Viren), bekanntgeworden. muerznet empfiehlt dem Kunden den Einsatz von entsprechenden Sicherheitssystemen (Firewall, usw.).

9.  Sperre und Einschränkung

muerznet ist berechtigt aber nicht verpflichtet, bei Aufrechterhaltung des Vertrages den Zugriff des Kunden auf die Einrichtungen zu sperren und die eingegebenen Datenbestände zu löschen, wenn ein Verstoß gegen Gesetze, Gefährdung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit, Gefährdung der Sittlichkeit odgl. zu erwarten ist. Dies gilt insbesondere, wenn Computerviren, NS-Propaganda, Waffenpläne, Nachrichten, die gegen ein UN-Embargo verstoßen, unerlaubte pornographische Darstellungen oder sonst Inhalte entdeckt werden, deren Vorhandensein qualifiziert unzulässig und für muerznet oder den Kunden das Risiko von Rechtsnachteilen, z.B. in der Form der Einleitung von gerichtlichen oder verwaltungsbe-hördlichen Straf- und Untersuchungsverfahren, in sich birgt.

muerznet ist ferner berechtigt, bei Aufrechterhaltung des Vertrags den Zugriff des Kunden auf die Einrichtungen vorübergehend einzuschränken oder zu unterbrechen, wenn dies zu Zwecken der Wartung bzw. Störungsbehebung an den zur Verfügung gestellten technischen Einrichtungen notwendig erscheint, ohne das dies den Kunden zur Minderung des Entgelts berechtigen würde.

 

  10.  Nutzung des Internet-Zugangs

Beim Internet-Zugang handelt es sich um eine neue Technologie, deren wirtschaftliche und technische Weiterentwicklung sowie rechtliche Beurteilung noch ungeklärt ist. Der Kunde verpflichtet sich daher, bei der Nutzung des Internetzugangs alle Gesetze und Verordnungen einzuhalten. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde zur Einhaltung der „Netiquette“ der „Accaptable usage policy“ (NSFNET June 1992) und aller anderen Nutzungsbedingungen sonst gewählter Server. Bei Mißbrauch der zur Verfügung gestellten Einrichtungen ist der Kunde zum vollen Schadenersatz gegenüber muerznet verpflichtet.
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, daß sich die Leistungen von muerznet auf die bloße zur Verfügungstellung einer Anschlussmöglichkeit und technischer Einrichtungen, ähnlich einer Telefonleitung, beschränken. („Auch die Telekom haftet nicht für den Inhalt der über ihre Leitung geführten Gespräche“).

 

  11.  Schriftform:

Änderungen, Ergänzungen, Auflösungen und Kündigungen in welcher Form auch immer, sind nur schriftlich möglich. Mündliche Abreden, einschließlich der Abrede von der Schriftform abzugehen, sind – soweit nach KSchG zulässig - wirkungslos. Von der Schriftform kann nicht durch Stillschweigen oder mündliche Abreden abgegangen werden, sondern ausschließlich in Schriftform.

 

  12.  Rechtswahl und Gerichtsstand

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und der Vertrag unterliegen öster-reichischem Recht. Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertrag und diesen AGB ergebenden Streitigkeiten wird das Bezirksgericht Mürzzuschlag vereinbart. Wenn der Kunde Konsument im Sinne des KSchG ist, gilt dieser Gerichtsstand nur dann als vereinbart, wenn der Kunde in diesem Gerichtssprengel seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat oder wenn der Kunde im Ausland wohnt.